Statistisch gesehen, wird jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens einmal berufsunfähig. Um nicht zu sagen: 25%. Tendenz steigend. Auch wenn das Risiko einer Berufsunfähigkeit für viele junge Leute weit hergeholt erscheint, abstreiten lässt es sich einfach nicht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir einen Einkommensersatz, solltest du aus gesundheitlichen Gründen deinem aktuellen Beruf nicht mehr nachgehen können. Definiert ist Berufsunfähigkeit folgendermaßen: Wer für voraussichtlich sechs Monate, weniger als 50% seinem Beruf nachgehen kann, der ist berufsunfähig.
Tritt Berufsunfähigkeit ein, dann zahlt die gewählte Versicherung eine monatliche Rente für den gesamten Zeitraum, indem man nicht mehr arbeiten gehen kann. Abhängig von dem versicherten Berufsbild, dem Eintrittsalter, der BU-Rente und dem Gesundheitszustand, kalkuliert der Versicherer einen konstanten Beitrag für die gesamte Laufzeit.
Beamte sind gut abgesichert, klar. In Teilen stimmt das auch, nur nicht zu jedem Zeitpunkt deines Beamtenlebens.
In den ersten fünf Jahren als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe kann man einfach ohne Versorgungsanspruch aus dem Dienstverhältnis entlassen werden, da greift der Absicherungsvorteil des Beamten beispielsweise noch nicht. Und auch in den ersten Jahren als Beamter auf Lebenszeit bzw. nach den ersten fünf Jahren, ist der Versorgungsanspruch noch nicht ausreichend sondern beläuft sich auf gerade einmal 1/3 deines Solds.
So setzt sich dein Versorgungsanspruch zusammen:
Mit ansteigendem Ruhegehalt nimmt die Versorgungslücke des Beamten ab. Die allgemeine Versorgungssituation, im Vergleich zu einem Angestellten, ist daher deutlich besser. Daher benötigst du als Beamter auch eine niedrigere Absicherungshöhe, als beispielsweise ein gut verdienender Angestellter.
Bei der Auswahl der BU/DU-Renten gibt der Versicherer, je nach Besoldungsstufe, in der Regel auch eine maximale Absicherungshöhe vor, welche du ausreizen solltest.
Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind zwei ähnliche Begriffe, die in der Praxis allerdings einen kleinen, aber feinen Unterschied ausmachen können.
Häufig wird der Begriff der Dienstunfähigkeit mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt. Beamte kaufen sich also Dienstunfähigkeitsversicherungen ein und Angestellte kaufen Berufsunfähigkeitsversicherungen, so das Narrativ.
Per Definition beschreibt die Dienstunfähigkeit Folgendes: „Wenn Beamte aufgrund gesundheitlicher Gründe zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind, können sie von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden.“
Berufsunfähigkeit hingegen ist folgendermaßen definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Einen Anspruch auf BU-Rente hast du, sobald du für mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt bist, deine aktuelle Tätigkeit auszuüben.
Im Gegensatz zur BU ist für die DU keine solch genaue Leistungsdefinition vorhanden.
Der Dienstherr kann also losgelöst von den genannten Einschränkungsgraden, jederzeit eine Dienstunfähigkeit aussprechen.
Sollte der Dienstherr also eine “großzügige” DU aussprechen, und dich frühzeitig in den Ruhestand versetzen, dann muss das in der Praxis nicht bedeuten, dass du auch per Definition berufsunfähig bist.
Es gibt keine Dienstunfähigkeitsversicherungen sondern nur Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklauseln. Im genannten Beispiel würde eine normale BU also noch nicht greifen, auch wenn der Dienstherr dich bereits in den Ruhestand versetzt hat. Das wäre eher doof.
Es wäre also wünschenswert, wenn sich in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung an die Entscheidung des Dienstherren binden würde. Und genau dafür sind die genannten Dienstunfähigkeitsklauseln da.
Du brauchst eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Punkt.
Tatsächlich bietet nicht jeder Versicherer am Markt explizit eine DU-Klausel an.
Laut Franke Bornberg, einem großen deutschen Analysehaus, bieten aktuell 20 Gesellschaften DU-Klauseln an. Leider, für dich als Versicherter, sprechen wir hier nicht von einer standardisierten Klausel, die bei allen 20 Versicherern gleich ist, sondern von höchst individuell vereinbarten Regelungen.
Kurz zusammengefasst gibt es drei verschiedene Klauseln:
Darüber hinaus gilt es darauf zu achten, ob die Klausel vollständig oder unvollständig ist (siehe „Wie erkenne ich eine vollständige / unvollständige DU-Klausel?“).
Bei der echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Entscheidung des Dienstherren zur Ruhestandsversetzung uneingeschränkt als Berufsunfähigkeit an und zahlt die vereinbarte BU-Rente ohne eine eigenständige Überprüfung vorzunehmen. Der Dienstherr sagt, du bist dienstunfähig. Heißt: Alles klar, die Versicherung leistet ohne Wenn und Aber.
Wenn der Versicherer die Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen anerkennt, dann sprechen wir von einer eingeschränkt echten DU-Klausel. Er behält sich also zumindest das Recht vor, zu überprüfen, ob die Ruhestandsversetzung auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen ist. Damit schließt er die reine Willkür des Dienstherren nachvollziehbarer Weise aus, hält sich aber bei gesundheitlichen Ursachen weiterhin an dessen Beurteilung.
Die unechte DU-Klausel hingegen ist sozusagen eine getarnte Klausel, die der versicherten Person suggerieren soll, dass sie bei einer Ruhestandsversetzung gut abgesichert ist. In der Praxis liest sich die unechte Klausel umgangssprachlich so:
Der Dienstherr hat dich für dienstunfähig erklärt und dich in den Ruhestand versetzt? Wenn du nach unseren Bedingungen auch berufsunfähig bist, dann erkennen wir deine Dienstunfähigkeit auch an. In dem Moment, wo der Versicherer gleichzeitig auf Berufsunfähigkeit prüft, also schaut, ob die vereinbarten BU-Grade und Prognosezeiträume erfüllt sind, kann er zu einer abweichenden Einschätzung kommen und trotz Ruhestandsversetzung die Zahlung der BU-Rente verweigern.
„Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt…“.
Das kleine Wörtchen UND erlaubt es dem Versicherer, ein eigenes Prüfungsverfahren anzustrengen, da er durch die UND-Formulierung prüfen kann, ob die Dienstunfähigkeit auf eine gesundheitliche Einschränkung zurückzuführen ist. Kommt er hier auf ein anderes Ergebnis, dann ist er ggfs. nicht zur Leistung verpflichtet.
Die Unterscheidung zwischen vollständiger und unvollständiger DU-Klausel ist deutlich einfacher, also die Unterscheidung zwischen echter und unechter DU-Klausel.
Von einer vollständigen Klausel sprechen wir, wenn die DU-Klausel sowohl für Beamte auf Lebenszeit, als auch für Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe greift.
Bei einer unvollständigen Klausel haben nur Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Wie bei der BU auch, bleibt natürlich das richtige Endalter und eine angemessene Rentenhöhe wichtig für einen passenden Versicherungsschutz.
Es gibt so ein paar gängige Mindeststandards, welche jede gute BU einfach erfüllen muss.
Dazu zählen zum Beispiel ein Prognosezeitraum von sechs Monaten oder der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Mittlerweile ist der BU-Markt allerdings so standardisiert, dass man kaum BUs finden wird, welche diese Standards nicht erfüllen. Die Ausgestaltung der richtigen Rentenhöhe, das passende Endalter, die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen und das Einbauen passender Zusatzklauseln sind zunächst mal wichtiger, als den vielleicht besten BU-Tarif am Markt zu finden, nur weil der auf §163 VVG verzichtet, oder eine bessere Einmalleistung für Krebserkrankungen verspricht.
Wenn die Ausgestaltung der Parameter passt und einem dank guter Gesundheit der gesamte BU-Markt offen steht, erst dann lohnt es sich, wirklich hinter die Kulissen der Tarifbedingungen zu blicken, um wichtige Unterschiede auszumachen.
Eine gute definierte Umorganisationsklausel bei Selbständigen, gute Nachversicherungsgarantien für junge Akademiker oder auch der Blick auf die Bilanzkennzahlen des Versicherungsunternehmens unterscheiden später eine gute BU von einer sehr guten.
Jetzt. So früh wie möglich. Gestern.
Weshalb? Je früher du eine BU abschließt, desto günstiger ist sie in der Regel.
Außerdem hängt deine Versicherbarkeit auch von deiner Gesundheit ab. Anders als eine Haftpflicht oder Hausrat, kann es nämlich sein, dass dich gar kein Versicherer überhaupt gegen Berufsunfähigkeit versichern möchte. Warst du beispielsweise mehrfach in physiotherapeutischer Behandlung wegen eines Bandscheibenvorfalls oder hast du Bluthochdruck, Neurodermitis oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen, dann überlegt der Versicherer sich dreimal, ob er dein persönliches Risiko absichern möchte.
Je jünger du bist, desto eher bist du vielleicht noch gesund und erhältst überhaupt die Möglichkeit, dich optimal abzusichern.
Zunächst mal sollte der Versicherer natürlich eine echte DU-Klausel in seinem BU-Vertrag verankert haben. Der reine BU-Tarif muss darüber hinaus auch alle gängigen von uns geforderten Parameter erfüllen. Denn Fakt ist, du bist ja vielleicht nicht dein Leben lang Beamter und wechselst irgendwann mal deinen Beruf, auch in diesem Fall sollte die Absicherung weiterhin zu 100% alle Anforderungen erfüllen.
Es gibt ein paar clevere Ausgestaltungsvarianten am Markt, beispielsweise bietet die Allianz einen erhöhten BU-Schutz für die ersten fünf Jahre an, um die versorgungsfreie Zeit als Beamter auf Widerruf oder Probe zu überbrücken, eine sehr gute Lösung unserer Meinung nach.
Am Ende muss natürlich auch dein Gesundheitsbild eine Absicherung bei einem guten BU/DU-Versicherer zulassen.
Erst am Ende lohnt sich dann vielleicht noch ein kurzer Blick auf den Preis.
Unsere bevorzugten Gesellschaften für Beamte: Allianz, AXA/DBV, Signal-Iduna, dieBayerische, R+V
Wenn du all unsere Hinweise beachten möchtest, dann kann der Weg dich nur zu einem Makler führen, der eine Vielzahl an BU-Versicherern miteinander vergleicht und die bestmögliche Option für dich auswählt.
Über den Autor
Jannik Menten ist Gründer von The Finance Athletes. Er weiß eigentlich in jedem Thema alles. Klingt komisch, ist aber so.